KI-UGC oder echte Creator? Vor- und Nachteile, Kosten und Kennzeichnungspflicht (AI Act)
KI-UGC sind Werbevideos im Stil von User Generated Content, bei denen die sprechende Person nicht gefilmt, sondern von einer künstlichen Intelligenz erzeugt wird. Gesicht, Stimme und Bewegung sind generiert. Das Video wirkt wie ein Handyvideo, in dem jemand ein Produkt erklärt, es steht aber kein echter Mensch vor der Kamera.
Dieser Ratgeber vergleicht KI-UGC mit klassischem UGC durch echte Creator: Kosten, Tempo, Wirkung und rechtliche Pflichten. Er sagt auch, wann echte Creator die bessere Wahl sind.
Was genau ist KI-UGC?
Ein KI-UGC-Video entsteht aus drei Bausteinen: einem Skript, einem KI-Avatar (Gesicht und Körper) und einer KI-Stimme. Dazu kommen meist Produktbilder, Untertitel und Schnitt. Es gibt zwei Wege, solche Videos zu bekommen:
- Selbst mit Software: Tools wie HeyGen oder Creatify bieten fertige Avatare an, die ein eingegebenes Skript sprechen (HeyGen, Creatify). Skript, Auswahl und Schnitt liegen dann beim Unternehmen.
- Über eine Agentur: Die Agentur schreibt das Skript, wählt Avatar und Stimme, schneidet und liefert ein fertiges Video.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen frei erfundenen KI-Personen und digitalen Kopien echter Menschen. Manche Anbieter erstellen Avatare auf Basis echter Creator. Bei frei erfundenen Figuren gibt es keine reale Person, deren Gesicht oder Stimme verwendet wird.
Was sind die Vorteile von KI-UGC?
- Kein Produktversand: Der Avatar muss das Produkt nicht in der Hand halten. Produktbilder werden eingeschnitten.
- Tempo: Neue Varianten entstehen ohne neuen Drehtermin. Das ist hilfreich, wenn man mehrere Hooks testen will.
- Gleichbleibendes Gesicht: Ein Avatar ist auch in sechs Monaten noch verfügbar, sieht gleich aus und hat keine Terminprobleme.
- Sprache und Dialekt gezielt wählbar: Statt den passenden Creator mit Tiroler oder Wiener Färbung zu suchen, wählt man die Stimme aus.
- Planbare Kosten: Feste Preise pro Video statt Verhandlung mit einzelnen Creatorn.
Was sind die Nachteile von KI-UGC?
- Kein echtes Erleben: Ein KI-Avatar hat das Produkt nie benutzt. Er kann es erklären, aber nicht glaubwürdig sagen, wie es sich anfühlt oder schmeckt.
- Technische Grenzen: Hände, die ein Produkt halten, komplexe Bewegungen oder Interaktion mit Gegenständen sehen bei KI oft weniger überzeugend aus als echte Aufnahmen.
- Vorbehalte beim Publikum: Manche Menschen reagieren skeptisch, sobald sie den KI-Hinweis sehen. Wie stark, hängt von Zielgruppe und Branche ab.
- Kennzeichnungspflicht: KI-Videos müssen als solche erkennbar sein (siehe unten). Wer das umgehen will, handelt sich rechtliche und Vertrauensprobleme ein.
- Austauschbarkeit: Avatare aus großen Tools werden von vielen Firmen gleichzeitig genutzt. Ein Mitbewerber kann dasselbe Gesicht verwenden, außer man lässt eine exklusive Figur entwickeln.
Wann sind echte Creator die bessere Wahl?
Ehrliche Antwort: in mehr Fällen, als KI-Anbieter gern zugeben. Echte Menschen sind meist stärker, wenn
- das Produkt sinnlich erlebt werden muss: Lebensmittel und Getränke, Kosmetik, Kleidung, Schuhe, alles, was man schmecken, riechen, anprobieren oder auf der Haut spüren muss;
- echte Erfahrung die Botschaft ist: Vorher-nachher-Ergebnisse, Langzeittests, persönliche Geschichten;
- Handarbeit gezeigt werden soll: etwa ein Tischler beim Arbeiten oder ein Koch am Herd;
- Mitarbeitende im Mittelpunkt stehen: Recruiting-Videos wirken mit dem echten Team in der echten Werkstatt glaubwürdiger;
- die Zielgruppe KI grundsätzlich ablehnt oder die Marke stark auf „handgemacht“ und Authentizität setzt.
KI-UGC eignet sich vor allem zum Erklären und Zeigen: Leistungen, Abläufe, Apps, Software, Angebote, Gadgets, Zubehör, Unterkünfte oder Veranstaltungen. Viele Betriebe kombinieren beides: echte Aufnahmen für Vertrauen und Team, KI-Varianten für schnelle Hook-Tests in Ads.
Was kosten KI-UGC und echte Creator im Vergleich?
| Echte UGC-Creator | KI-UGC per Software | KI-UGC über Agentur | |
|---|---|---|---|
| Preis pro Video | Plattformen nennen für Österreich rund 83 € im Schnitt für 30 Sekunden (Influee), Speekly 79 bis 119 € (OMR, 2023) | Software-Abo, Preis je nach Tool und Umfang | bei ugcvideos.at ab 99 € netto inkl. Skript und Schnitt |
| Zusatzkosten | Produktversand, oft Abo oder Gebühr, eigene Abstimmung | eigene Zeit für Skript, Auswahl, Schnitt | keine Versandkosten |
| Lieferzeit | laut Influee 7 bis 10 Tage ab Produkteingang | sofort, wenn man es selbst kann | wenige Werktage |
| Neue Hook-Varianten | meist neuer Dreh oder Aufpreis | ohne Dreh | ohne Dreh |
Die Preise sind Angaben der Anbieter, Stand Oktober 2026. Sie zeigen: Pro Video ist echtes UGC über Plattformen nicht zwingend teurer. Der Unterschied liegt eher bei Versand, Tempo und dem Aufwand für Skript und Schnitt. Eine Übersicht über klassische UGC-Kosten bietet der Ratgeber UGC-Videos: Was sie sind und was sie kosten.
Muss ich KI-Videos kennzeichnen?
Kurz: Ja, realistische KI-Videos sollten immer klar als KI-generiert gekennzeichnet werden. Rechtsgrundlage in der EU ist Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act“). Die Transparenzpflichten dieses Artikels gelten seit dem 2. August 2026.
Vereinfacht regelt Artikel 50 zwei Dinge:
- Anbieter von KI-Systemen, die Bild, Ton oder Video erzeugen, müssen die Ergebnisse maschinenlesbar als KI-generiert markieren.
- Betreiber, also wer solche Inhalte einsetzt, müssen offenlegen, dass ein sogenannter Deepfake künstlich erzeugt wurde. Laut Verordnung ist das ein KI-Inhalt, der echten Personen, Orten oder Ereignissen merklich ähnelt und fälschlich als echt erscheinen könnte.
Ob eine frei erfundene KI-Person rechtlich in jedem Fall als Deepfake gilt, ist im Detail noch Gegenstand von Leitlinien und Auslegung (Lausen Rechtsanwälte, SRD Rechtsanwälte). Für Werbung ist die praktische Antwort trotzdem eindeutig: Ein realistisch wirkender Mensch, der direkt in die Kamera spricht, soll das Publikum nicht über seine Herkunft täuschen. Die sichere und ehrliche Lösung ist ein gut sichtbarer Hinweis „KI-generiert“ ab der ersten Sekunde.
Verstöße gegen Artikel 50 können laut Artikel 99 mit Geldbußen von bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Dazu kommen die Regeln der Plattformen: TikTok verlangt für realistische KI-Inhalte ein Label und kann es auch automatisch setzen, auch Meta und YouTube sehen KI-Hinweise vor, deren Details sich laufend ändern. Beim Hochladen sollte man also zusätzlich das jeweilige KI-Label der Plattform aktivieren.
Hinweis: Dieser Abschnitt ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Was ist außer der Kennzeichnung rechtlich wichtig?
- Keine erfundenen Erfahrungen: Ein KI-Avatar darf nicht behaupten, das Produkt selbst zu nutzen. Das wäre ein Fake-Testimonial und damit irreführende Werbung.
- Keine Ähnlichkeit mit echten Personen: Ein Avatar, der einer bekannten oder realen Person ähnelt, kann Persönlichkeitsrechte verletzen.
- Nutzungsrechte: Klären, ob das Video für Ads, Website und eigene Kanäle genutzt werden darf, und wie lange.
Wie finde ich heraus, was für mein Produkt passt?
Am zuverlässigsten mit einem kleinen Test: dieselbe Botschaft einmal mit echtem Creator und einmal mit KI-Avatar, jeweils mit zwei bis drei Hooks, und beides mit gleichem Budget schalten. Wer nur eine Variante produzieren will, kann sich an der Faustregel oben orientieren: Muss man das Produkt erleben, eher echte Menschen. Muss man es verstehen, ist KI-UGC eine Option.
Branchenbeispiele für Handwerk, regionale Produkte und Tourismus finden sich im Ratgeber UGC für Handwerk und Tourismus.
Häufige Fragen
Merkt man, dass ein Video KI ist?
Bei aktuellen Modellen oft nicht auf den ersten Blick. Genau deshalb ist die Kennzeichnung wichtig. Mit einem sichtbaren KI-Hinweis wissen die Zuschauer es ohnehin.
Ist KI-UGC günstiger als echte Creator?
Nicht unbedingt pro Video. Plattformen für echte Creator liegen preislich ähnlich. Günstiger wird KI-UGC vor allem durch wegfallenden Versand und Hook-Varianten ohne neuen Dreh.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch in Österreich?
Ja. Der AI Act ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, also auch in Österreich und Deutschland.
Darf ein KI-Creator sagen „Ich verwende das jeden Tag“?
Nein. Ein KI-Avatar hat keine eigenen Erfahrungen. Solche Aussagen wären irreführend. Seriöse Skripte beschreiben, was das Produkt kann, statt persönliche Erlebnisse zu erfinden.
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